NRW-Förderung beim Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ mit Sonderprogramm in 2020

Die Corona-Krise führt dazu, dass das nunmehr im vierten Jahr stattfindende Programm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ eine andere Ausrichtung erhält. Kleine Handelsunternehmen sollen gestärkt werden, indem deren kurzfristige Digitalisierung gefördert wird.

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NRW-Förderung beim Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ mit Sonderprogramm in 2020

Was ist die Idee dahinter?

In der Corona-Krise haben vor allem die lokalen und kleinen, inhabergeführten Unternehmen im Handelsumfeld besonders gelitten. Es waren all jene im Vorteil, die sich bereits vorher stärker mit dem Thema der Digitalisierung beschäftigt hatten und Strategien vorweisen konnten. Genau hier setzt der Aufruf an. Es geht darum, die kleinen Handelsunternehmen darüber zu stärken, dass Maßnahmen zur ersten oder fortgeschrittenen Digitalisierung gefördert werden sollen – und zwar schnell, d.h. noch in diesem Jahr, und unkompliziert in der Abwicklung, d.h. mit Fördermitteln als vorschüssige, nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Was beinhaltet dies?

Inhaltlich werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben gefördert.

Unter Zuhilfenahme von IT-Dienstleistungen und/oder beratenden Dienstleistungen (einschließlich Schulungen) oder mit Anschaffung von Hard- und Software erstmalig können sich mit der Förderung Unternehmen digital neu oder besser aufstellen und mit digitalen Technologien ihr Unternehmen krisenfester machen

Für wen ist es interessant?

Unter KMU werden kleine und mittelgroße Unternehmen nach Größenklassen subsummiert. Der Aufruf richtet sich an die kleinste Unternehmensgrößenklasse, d.h. an die Unternehmen des stationären Einzelhandels mit Sitz eines Ladenlokals in NRW, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen.

Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen bis zum 31. 12.2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

Was muss getan werden, um daran zu partizipieren?

Bis zum 31.08. muss der Antrag online, inhaltlich schlüssig und in Bezug auf Unterlagen vollständig für ein Vorhaben gestellt werden. Dabei werden folgender Bewertungskriterien für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben berücksichtigt:

  • Beitrag zur Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise
  • Beitrag zur Digitalisierung des Handelsunternehmens im Sinne des Zusammendenkens von digitalem und stationärem Einzelhandel
  • Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklung des Handelsunternehmens (Qualität, Umsatz, Beschäftigung)

Weiterführende Information findet sich unter www.digihandel.nrw sowie bei den Digitalcoaches des Handelsverbands NRW sowie von den örtlichen Industrie- und Handelskammern.

Wer für seine Händler*innen in NRW Ideen und Konzepte sucht oder Best Practice-Ansätze nutzen möchte, ist bei Stadtretter genau richtig. Denn hierzu werden wir zeitnah einen WebTalk organisieren. Interessenten melden sich bei b.hedde@die-stadtretter.de.

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Boris Hedde